Steuerfuchs Oktober 2017 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Kurz vor Ende der Legislaturperiodewur-
den noch zahlreiche zum Teil kleinere
Gesetzesvorhaben beschlossen. Erfreu-
lich ist, dass mit der Einführung des Be-
schäftigungsbonus ab 1. Juli 2017 und
derAnhebungder Forschungsprämie von
12%auf 14%einbelebender Impuls ge-
setzt wurde. Inder vorliegendenAusgabe
finden Sie Informationen zu einer Reihe
weiterer Gesetze, die für Unternehmer
wie Privatpersonen von Interesse sind.
Der Bogen spannt sich vom Insolvenz-
rechtsänderungsgesetz über die Gewer-
berechtsnovelle bis hin zu mehr Rechts-
sicherheit bei der Abgrenzung zwischen
selbständiger und unselbständiger Er-
werbstätigkeit und der Einführung einer
neuen
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung.
Ausgewählte höchstgerichtliche Erkennt-
nisseund InformationendesBMF runden
dasBild ab.
Beschäftigungs-
bonus
Wir haben Sie im Steuerfuchs Ausgabe
Juli 2017 über die Grundzüge des Be-
schäftigungsbonus informiert. Der Be-
schäftigungsbonus kann grundsätzlich
von allen Unternehmen, unabhängig von
der Branche und der Unternehmensgrö-
ße, beantragt werden, wenn der Unter-
nehmenssitz oder eine Betriebsstätte in
Österreich liegt und ab 1. Juli 2017 zu-
sätzliche Arbeitsplätze in Österreich ge-
schaffenwerden.
Zu beachten ist, dass die am 29. Juni
2017 vom AWS veröffentlichten Förder-
richtlinienvorsehen, dassdievollständige
Anmeldung
für den Zuschuss
innerhalb
von 30 Kalendertagen
nach Beginn der
Pflichtversicherung eines förderungsfä-
higen Arbeitsverhältnisses zu erfolgen
hat. Dabei ist zu beachten, dass für die
Antragstellung eine Bestätigung durch
denWirtschaftsprüfer oder Steuerberater
benötigtwird.Auchdiegrundsätzlichnach
einem Jahr vorzulegende Abrechnung
muss von einem Wirtschaftsprüfer oder
Steuerberater bestätigt werden. Die För-
derung von 50 % der Lohnnebenkosten
ist mit der ASVG-Höchstbeitragsgrund-
lage (2017 4.980,00 € p. m.) gedeckelt.
Das AWS aktualisiert laufend die FAQ
zum Beschäftigungsbonus – alles rund
um den Beschäftigungsbonus finden Sie
unter der Internet-Seite
-
chaeftigungsbonus.at/.
„Bonus-Rechner“
Auf der Homepage des AWS zum Be-
schäftigungsbonus wurde nun ein „Bo-
nus-Rechner“ installiert. Nach Eingabe
der geplanten Beschäftigungsdaten in
den „Bonus-Rechner“ wird die zu erwar-
tende Zuschusshöhe zu den Lohnneben-
kostenberechnet und angezeigt.
Anhebung der
Forschungsprämie
Um für Unternehmen einen wichtigen
Anreiz zu schaffen, die Forschungsakti-
vitäten in Österreich auszuweiten, wird
die Forschungsprämie von bisher 12 %
auf 14%
ab dem Jahr 2018
angehoben.
Wenn einUnternehmen nach einem vom
Kalenderjahr abweichenden Wirtschafts-
jahr bilanziert, ist für das Wirtschaftsjahr
2017/18 die Bemessungsgrundlage ali-
quot den Monaten 2017 und 2018 zuzu-
ordnen.
Einkünfte aus pri-
vatenGrundstücks-
veräußerungen
Der
Verfassungsgerichtshof (VfGH)
hat
jüngst beschlossen, die Verfassungsmä-
ßigkeit der Wortfolge „oder § 30aAbs. 1“
in § 20Abs. 2 EStG und des § 30Abs. 7
EStG von Amts wegen zu prüfen. Dabei
handelt es sich um dasAbzugsverbot für
AufwendungenundAusgaben, diebei der
Ermittlung von Einkünften aus privaten
Grundstücksveräußerungen nicht abge-
zogenwerdendürfen (wie z. B. Fremdka-
pitalzinsen) sowie das Ausgleichsverbot
für Verluste aus Grundstücksveräuße-
rungen. Die
Entscheidung des VfGH
bleibt abzuwarten.
Ex tunc Wirkung
einer Rechnungs-
berichtigung
Mit Erkenntnis vom 1. Juni 2017 hat der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
fest-
gehalten, dass im Fall einer formal un-
vollständigenRechnung (z. B. Fehlender
UID-Nummer) dieErstattungder Vorsteu-
ern trotzdem
ex tunc imErstattungszeit-
raum der ursprünglichen Rechnungs-
ausstellung
gewährt werden kann, wenn
derAntragsteller nochvor demErlassdes
endgültigen Umsatzsteuerbescheids
dieberichtigteRechnung vorlegt.
Steuer- undWirtschaftsinformation
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AusgabeOktober 2017
Beschäftigungsbonus
Anhebungder Forschungsprämie
EinkünfteausprivatenGrundstücksver-
äußerungen
Ex tuncWirkung einer Rechnungsberich-
tigung
ErheblicheErweiterungumsatzsteuer-
liche Istbesteuerung
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017
ÄnderungenderGewerbeordnung
Anspruchszinsenab1. Oktober 2017
Mitarbeiterbeteiligungsstiftungs-
gesetz 2017
Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
(SV-ZG)
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