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O`zapft is...
Betriebsausflug vom26. bis 27.9.2014
Unser gemeinsamer Betriebsausflug führte uns diesmal nach München zumOktoberfest.
Zünftig inDirndl undLederhoseundmit selbstgemachtenLebkuchenherzenstürztenwir uns
in dasGeschehenunddurften dieWies´nStimmungeinenNachmittag livemiterleben.
Am Tag darauf besichtigten wir bei sonnigemWetter noch die Stadt München – mit den
Fotosmöchtenwir Ihneneinen kleinenEindruck vermitteln.
Laut OGH entstand durch den münd-
lichen Vertrag einerseits keine Arbeits-
verpflichtung für den Kellner, ande-
rerseits hatte der Kellner auch keinen
Anspruch auf eine Beschäftigung. Ein
Arbeitsverhältnis wurde immer erst
dann begründet, wenn die Arbeitstage
vereinbart wurden. Der Arbeitnehmer
hatte keine generelle Verpflichtung zur
Arbeit.Er konnteselbst bestimmen,wel-
che Dienste er übernehmen wollte, und
wenn er einen zugesagt hatte, konnte
er ohne eine Sanktion wieder absagen.
Für den OGH lag daher in diesem Fall
eine fallweiseBeschäftigungvor unddie
Voraussetzungen für dieZahlungendes
Arbeitgeberswaren nicht gegeben.
Mehr Familienbei-
hilfe
DieFamilienbeihilfewird indennäch-
stenJahren indrei Stufen erhöht.
Bereits im Juli wurden die Beträge für
alle Altersstufen um 4% angehoben.
Die sogenannte Geschwisterstaffelung
bleibt erhalten – auch sie steigt um 4%.
Alter des
Kindes
Bisherige
Familien-
beihilfe
Beihilfe ab
1.7.2014
bis 2 Jahre € 105,40 € 109,70
3 - 9 Jahre € 112,70 € 117,30
10 -18 Jahre € 130,90 € 136,20
ab 19 Jahre € 152,70 € 158,90
Der Zuschlag für ein behindertes Kind
wurdeum8,4%vonderzeit €138,30auf
€ 150,00 erhöht.
Die nächsten Erhöhungen erfolgen am
1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Famili-
enbeihilfe und der Zuschlag für erheb-
lich behinderte Kinder werden jeweils
um 1,9%angehoben.
Das Schulstartgeld imHerbst bleibt wie
bisher bei €100 pro Jahr (für 6 - 15-jäh-
rigeKinder).
InterneEcke
Lohnverrech-
nung