Steuerfuchs April 2017 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Deregulierungsge-
setz – vereinfachte
GmbH-Gründung
Im Zuge des jüngst im Nationalrat be-
schlossenen Deregulierungsgesetzes
2017 wurden folgende – für die Praxis
wichtige–Neuregelungen eingeführt.
Vereinfachte
GmbH-Gründung
ab
1.7.2017
Esgibtweiterhindiegründungsprivilegierte
Stammeinlage iHv 10.000,00 € worauf le-
diglich 5.000,00 € bar einzuzahlen sind.
EineGmbH kann dann nach vereinfachten
Regeln gegründet werden, wenn sie über
einenAlleingesellschafter verfügt, der auch
der einzigeGeschäftsführer werden soll.
Die Errichtungserklärung einer vereinfacht
zu gründenden GmbH darf nur einenMin-
destinhalt aufweisen. Der Ersatz der Grün-
dungskostendarf nur bis zueinemHöchst-
betrag iHv 500,00€ vereinbart werden.
Die vereinfachte Gründung bedarf
keines
Notariatsakts.
Die Identität des Gesell-
schafters muss im Zuge der Gründung in
elektronischer Form zweifelsfrei festge-
stellt werden.
DieAnmeldung der Eintragung der Gesell-
schaft imFirmenbuchbedarf keinerbeglau-
bigten Form, sondern sie hat in geeigneter
elektronischer Form stattzufinden.
Das
BMJ wird in einer Verordnung
den
genauen Inhalt der Errichtungserklärung
sowie den Inhalt der Anmeldung zum Fir-
menbuchunddiedamit imZusammenhang
stehenden technischen
Details regeln.
Ein
Kreditinstitut
hat anlässlich der Ein-
zahlung der in bar zu leistenden Stamm-
einlage die Identität des Geschäftsführers
und Gesellschafters festzustellen und zu
überprüfen. DieMusterzeichnung desGe-
schäftsführers hat ebenfalls vor dem Kre-
ditinstitut zu erfolgen. In der Folge hat das
Kreditinstitut die Bankbestätigung, eine
Kopie des Lichtbildausweises sowie der
Musterzeichnung auf elektronischemWeg
demFirmenbuch zuübermitteln.
Bareinzahlung auf Treuhandkonto beim
Notar
Ab dem 1.7.2017 ist auch im Zuge einer
normalenGmbH-GründungdieEinzahlung
der bar einzuzahlendenStammeinlage auf
ein Treuhandkonto des beurkundenden
Notarsmöglich. DerNotar hat denGeldbe-
trag nach Eintragung der Gesellschaft an
dieseweiterzuleiten.
Honorarermäßigung von Notaren bei
GmbH-Gründung
Ein Notar kann auch ab 1.7.2017 an einer
vereinfachten Gründung mitwirken. In die-
sem Fall bemisst sich das Entgelt für die
Beurkundung durch den Notar an einem
Wert des Gegenstands iHv 500,00 €. Da-
her wird in diesem Fall das Honorar des
Notars erheblich reduziert.
Gebührenbefreiung
Eine weitere Neuerung, die auch mit
1.7.2017 inKraft tritt, betrifft dieGebühren-
befreiung für Eintragungen im Zusam-
menhang mit der
Neugründung eines
Betriebes
nach dem NeuFöG. Künftig
kann das Formular nach § 4 Abs. 1 und
3 NeuFöG innerhalb von
14 Tagen
nach
dem Antrag auf Eintragung beim zustän-
digenGericht
nachgereicht
werden.
Entfall derAuflagepflicht vonArbeitneh-
merschutzvorschriften
Die derzeit noch geltende Verpflichtung,
alle Gesetze und Verordnungen zum Ar-
beitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen
oder elektronisch zur Verfügung zu stellen,
entfälltab1.7.2017.Demnachwerdenunter
anderem§24ArbeitszeitG, § 23Arbeitsru-
heG, § 9Krankenanstalten-ArbeitszeitG, §
17MutterschutzG und § 60Gleichbehand-
lungsG ersatzlos aufgehoben.
Information zum
laufenden Betrieb
einer Registrier-
kasse
Die Inbetriebnahme der manipulations-
sicheren Registrierkassen vor dem
1.4.2017 hat überwiegend gut funktio-
niert. FolgendeArbeiten zum laufenden
Betrieb sind zubeachten:
Erstellung von Monats- und Jahresbe-
legen
Monats- und Jahresbelege sind zu signie-
rende Kontrollbelege mit dem Betrag Null
(0) Euro, die zumMonats- bzw. Jahresen-
de zu erstellen sind. Ob diese Belege au-
tomatisch durch die Registrierkasse oder
händisch zu erstellen sind, ist mit dem
Kassenhändler bzw. Kassenhersteller zu
klären.
Der Monatsbeleg Dezember ist gleichzei-
tig der Jahresbeleg. Dieser ist jedes Jahr
zusätzlich auszudrucken, aufzubewahren
und mittels der BMF Belegcheck-App zu
prüfen.
Quartalsweise Sicherung des Datener-
fassungsprotokolls
Das Datenerfassungsprotokoll Ihrer Re-
gistrierkasse ist zumindest quartalsweise
auf einem externen Datenträger unverän-
derbar zu sichern. JedeSicherung ist nach
den Vorschriften der Bundesabgabenord-
nung (BAO) mindestens sieben Jahre auf-
Steuer- undWirtschaftsinformation
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AusgabeApril 2017
Deregulierungsgesetz –
vereinfachteGmbH-Gründung
Information zum laufendenBetrieb
einer Registrierkasse
KMU-Investitionszuwachsprämie
E-Mobilitätspaket fördert ab 1.3.2017
Elektrofahrzeuge
Wartungserlass zudenUmsatzsteuer-
richtlinien
BiswannmussdieSteuererklärung 2016
eingereicht werden?
Neuerungen inder Lohnverrechnung
InterneEcke
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