Steuerfuchs April 2017 - page 2

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LeopoldWagner
Steuerberater
E-Mail: lwagner
@pirklbauer.com
zubewahren.WiedieseSicherungdurch-
zuführen ist, klären Sie bitte mit Ihrem
Kassenhändler bzw. Kassenhersteller.
Ausfall der Registrierkasse
Bei Ausfall oder Verlust einer Registrier-
kassesinddieGeschäftsvorfälleauf einer
anderen Registrierkasse zu erfassen. Ist
das nicht möglichmüssen händischeBe-
lege erstellt und nacherfasst werden.
Ist die Reparatur der Registrierkasse
möglich und hat der Ausfall zu keiner
Beschädigung der aufgezeichneten Da-
ten geführt, kann der Betrieb der Re-
gistrierkasse nach der Fehlerbehebung
fortgesetzt werden. Buchungen, die zur
Fehlersuche dienen, sind als Trainings-
buchungen zu kennzeichnen. Ist die Re-
paratur derRegistrierkassenichtmöglich,
oder wurden Daten imDatenerfassungs-
protokoll beschädigt, muss das alte Da-
tenerfassungsprotokoll gesichert und die
RegistrierkasseaußerBetriebgenommen
werden. In solchen Fällen ist jedenfalls
eine neue Registrierkasse anzuschaffen
und eine neuerliche Inbetriebnahme der
Sicherheitseinrichtung erforderlich.
Dauert der Ausfall der Registrierkasse
länger als 48 Stunden, müssen Beginn
und Ende des Ausfalls sowie eine allfäl-
lige Außerbetriebnahme jeweils binnen
einerWocheüberFinanzOnlinegemeldet
werden.
Vor dem laufenden Betrieb der repa-
rierten oder neuen Registrierkasse müs-
sen sämtlicheGeschäftsvorfälledesAus-
fallszeitraums nacherfasst werden. Die
Bezugnahme auf die Belegnummern der
händisch erstellten Belege genügt, ein
täglicher Sammelbeleg ist ausreichend.
DiehändischenAufzeichnungensindauf-
zubewahren.
KMU-Investitions-
zuwachsprämie
Als Maßnahme zur Stärkung der pri-
vaten Investitionenwurdekürzlicheine
Investitionszuwachsprämie für KMUs
und große Unternehmen eingeführt.
Abgewickelt wird die Prämienauszah-
lung vom aws (AustriaWirtschaftsser-
viceGmbH).
KleineundmittlereUnternehmen
Die Förderung können
kleine undmittle-
reUnternehmen
(EU-KMUDefinition),die
als physische oder juristische Personen
oder sonstige Gesellschaften des Han-
delsrechtseingewerblichesUnternehmen
selbständig betreiben, und max. 250 Mit-
arbeiter beschäftigen, beantragen.
Als kleine Unternehmen gelten Unterneh-
menmitweniger als50Mitarbeitern,wenn
dieBilanzsummeoder derUmsatzkleiner/
gleich 10Mio. € ist. AlsmittlereUnterneh-
men gelten Unternehmenmit weniger als
250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme we-
nigerals43Mio. €odereinemUmsatzvon
kleiner/gleich50Mio. €.
Die Unternehmen müssen Mitglieder der
Wirtschaftskammer bzw. Freiberufler sein
und eine Betriebsstätte in Österreich ha-
ben.Weitersmüssen siebereits3 Jahres-
abschlüsse vorweisen können, die jeweils
einen Zeitraum von 12 Monaten umfas-
sen.
Gefördert werden materielle aktivierungs-
pflichtige Neuinvestitionen in das abnutz-
bare Anlagevermögen (z. B.: Errichtung
einer Betriebsstätte, Änderung des Pro-
duktionsprozesses, Diversifizierung der
Produkte/Dienstleistungen) für einen
Standort in Österreich, die den Wert der
durchschnittlichen aktivierten Anschaf-
fungs- undHerstellungskosten der letzten
dreiGeschäftsjahrebei Kleinunternehmen
um zumindest 50.000,00 €, bei mittleren
Unternehmenumzumindest 100.000,00€
übersteigen. Das geförderte Projekt muss
innerhalb von 2 Jahren durchgeführt und
bezahlt werden.
Ausgenommen
von der Förderung sind
u. a.
folgende Investitionen:
Fahrzeuge (Ausnahme: Innerbetrieb-
liche Transportgeräte, wie Stapler, sowie
Nichttransportfahrzeuge, wie Bagger),
Grundstücke, Finanzanlagen, aktivierte
Eigenleistungen, leasingfinanzierte und
gebrauchteWirtschaftsgüter, Projekte mit
förderbaren Kosten in Höhe von über 5
Mio. €.
Die Förderung beträgt
15%
des Investiti-
onszuwachsesvonzumindest 50.000,00€
bis max. 450.000,00 €
für Kleinunter-
nehmen
sowie 10 % des Investitionszu-
wachses von zumindest 100.000,00 € bis
zu max. 750.000,00 € für
mittlere Un-
ternehmen.
Daher beträgt der max. Zu-
schuss imEinzelfall 75.000,00€.
Der Förderantragmuss vor Durchführung
des Projektes (z. B.: rechtsverbindliche
Bestellung, Beginn der Arbeiten) mit Hilfe
des Fördermanagers bei der aws oder bei
der österreichischen Hotel- und Touris-
musbankGesellschaft m.b.H. erfolgen.
Der Durchschnitt der aktivierten Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten der ver-
gangenen drei Jahre muss im Zuge der
Antragstellung von einem Steuerberater/
Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
GroßeUnternehmen
Für große Unternehmen (Anzahl der Mit-
arbeiter mind. 250 Mitarbeiter) beträgt
die Förderhöhe 10 % und ist ein Investi-
tionszuwachs von mind. 500.000,00 €
gefordert. Max. Förderbetrag ist 1 Mio.€
in Regionalfördergebieten bzw. sonst
200.000,00 €.
Die Förderungsrichtlinie in der Fas-
sung vom 31.3.2017 ist im Internet unter
www.aws.at abrufbar. Die Einreichfrist für
Förderungsansuchen endet spätestens
mit 31.12.2018 bzw. mit Ausschöpfung
deszurVerfügungstehendenBudgets iHv
175Mio. €.
Lt. Auskunft des aws sind aufgrund des
außerordentlich hohen Interesses an der
KMU-Investitionszuwachsprämie die
För-
dermittel betreffend die KMU-Förde-
rung (kleineundmittlereUnternehmen)
bereits erschöpft.
Derzeit werden daher
für KMU-Unternehmen leider keine För-
deranträge mehr angenommen. Es bleibt
abzuwarten, ob der Bund das Fördervolu-
men erhöht bzw. eventuell das Fördervo-
lumen für das Jahr 2018 vorzieht.
E-Mobilitätspaket
fördert ab1.1.2017
Elektrofahrzeuge
Um den Umstieg auf die E-Mobilität zu
fördern setzen Verkehrsministerium, Um-
weltministerium und Automobilimporteure
finanzielle Anreize in einem Gesamtvolu-
men von 72 Mio. € im Zeitraum 1.1.2017
bis 31.12.2018, womit der Ankauf ab
1.1.2017 von Elektrofahrzeugen und die
Errichtung von Ladestationen gefördert
werden.
Fahrzeugtyp Privatperson Unternehmen
Elektro-
antrieb *)
€ 4.000
€3.000
Plug-In-Hybrid € 1.500
€1.500
E-Motorrad
€375
E-Mopeds
€200
E-Leichtfahr-
zeug
€1.000
E-Kleinbus,
leichtesE-
Nutzfahrzeug
bis zu
€20.000
*) der Bruttolistenpreis darf höchstens
50.000,00 €betragen
Steuern
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