Steuerfuchs Oktober 2016 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Wasbringtdasneue
Startup-Paket?
DieBundesregierunghateinFörderpaket
für Startup-Unternehmen beschlossen.
Mit einemFördervolumenvon insgesamt
185 Mio. € sollen jungen Unternehmen
die ersten drei Gründerjahre erleichtert
und der Wirtschaftsstandort Österreich
belebt werden. Dieses Förderpaket um-
fasst u. a. folgendeMaßnahmen:
Fördermittel
Startup-Unternehmen wie akademische
Spin-offs werden im Rahmen eines Grün-
dungs-Fellowships Fördermittel in Höhe
von15Mio. €zurVerfügunggestellt.Außer-
demwerdender seit 2013bestehendeaws
(Austria Wirtschaftsservice GmbH) Busi-
nessAngel Fonds um insgesamt 20Mio. €
und die aws-Mittel für die Zuschüsse „Pre-
Seed“ und „Seed“ um zusätzliche20Mio. €
aufgestockt.
Mehr Schutz für geistigesEigentum
Unternehmen erhalten für Leistungen der
österreichischen Patentämter eine Gut-
schrift über 10.000,00 €. Außerdem kön-
nen Erfindungen bereits im Entwicklungs-
stadium beimPatentamt hinterlegt werden,
auch wenn sie noch nicht die Vorausset-
zungen füreinPatenterfüllen.Danngenießt
dieErfindungschon inderEntstehungspha-
seein Jahr langweltweitenSchutz.
Risikokapitalprämie
Investitionen in das Eigenkapital eines
Startup-Unternehmens mit einer Gesamt-
summe von höchstens 250.000,00 € wer-
dengefördert.Mit der „Risikokapitalprämie“
werdenbis zu20% rückerstattet.
Unterstützung für Lohnnebenkosten
Um nicht nur der Wirtschaft, sondern auch
dem Arbeitsmarkt neue Impulse zu ge-
ben, will die Regierung eine Summe von
100Mio.€ zur Verfügung stellen, um bei
innovativen Startup-Unternehmen für drei
Mit
arbeiter für die ersten drei Jahre Teile
der Lohn-nebenkosten zu übernehmen.
Dieses neue Förderprogramm soll ab
1. Jänner 2017 von der aws abgewickelt
werden.
Online One-Stop-Shop Gründungspro-
zess
Die Unternehmensgründung soll entbü-
rokratisiert werden. Gründer werden alle
notwendigen Daten und Unterlagen für
sämtliche Behörden über das „Unterneh-
mensserviceportal“ (USP) online einbrin-
gen können.
Beginn Anspruchs-
verzinsung mit
1. Oktober 2016
Ab
1. Oktober 2016 werden für
Nachzah-
lungen
bzw.
Gutschriften
aus der
Ein-
kommen- und Körperschaftsteuerver-
anlagung2015Anspruchszinsen
(derzeit
1,38%
) verrechnet.Wer für 2015mit einer
Steuernachzahlung rechnen muss, kann
die Vorschreibung von Anspruchszinsen
durch eine
freiwillige Anzahlung
in Höhe
der zu erwartenden Steuernachzahlung
vermeiden. Anspruchszinsen unter 50,00 €
werdennicht vorgeschrieben (Freigrenze).
Hinweis: Anspruchszinsen sind ertrag-
steuerlich neutral. Zinsenaufwendungen
sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zin-
serträgedafür steuerfrei.
FürdieseBetriebe istdieLosungsermittlung
durch Kassasturz ohne Verwendung einer
Registrierkassemöglich, wenn der Jahres-
umsatzausdenangeführtenTätigkeiten je-
weils weniger als 30.000,00 € (netto, ohne
Umsatzsteuer) beträgt.Auchbei denbisher
schon begünstigten „Umsätzen im Freien“
wird nur mehr auf diesen Umsatz „im Frei-
en“ abgestellt und nicht mehr auf den Um-
satz des gesamtenBetriebes.
Die Begünstigung für Vereinskantinen war
ein heftig diskutierter Punkt, da vieleWirte
in diesen Kantinen von Fußball- und an-
deren Vereinen einen starkenWettbewerb
mit der gewerblichen Gastronomie sehen.
Als Ausgleich wurde die Zusammenarbeit
mit der Gastronomie bei Vereinsfesten er-
leichtert.
Weiters wurde klargestellt, dass Umsätze
von Unternehmen des Taxi- und Mietwa-
gengewerbes sofort und nicht erst nach
Rückkehr zur Betriebsstätteerfasst werden
müssen.
Die Registrierkassenpflicht für Kreditinsti-
tuteentfällt.
Das Inkrafttreten für die verpflichtende
technische Sicherheitseinrichtung
(„elek-
tronische Signatur“)
von Registrierkas-
sen wird vom 1. Jänner 2017
auf
den
1. April 2017verschoben.
Werden die Umsatzgrenzen in einem Fol-
gejahr nicht überschritten und ist dies auch
künftig so absehbar, dann entfällt die Re-
gistrierkassenpflichtmit Beginndesnächst-
folgendenKalenderjahrs.
Entschärfung für gemeinnützige
Vereine
Gleichzeitig wurden auch einige Erleichte-
rungen für gemeinnützigeVereineundPar-
teifestebeschlossen:
Steuer- undWirtschaftsinformation
|
AusgabeOktober 2016
Wasbringt dasneueStartup-Paket
BeginnAnspruchsverzinsung
mit 1. Oktober 2016
Aktuelles zuRegistrierkassen
BMF-Info zumneuen § 23aEStG
Beginnder Beitragspflicht bei
betrieblicher Vorsorge
Lohn- undSozialdumping-
Bekämpfungsgesetz
InterneEcke
Aktuelles zu Regis-
trierkassen
Erleichterungen bei der Registrierkas-
senpflicht
Die seit 1. Jänner 2016 eingeführte Re-
gistrierkassenpflicht für Unternehmer mit
Umsätzenvonmehr als15.000,00€wovon
zumindest 7.500,00 € in bar erzielt wer-
den, kann man durchaus als „Dauerbren-
ner“ in der steuerlichen Legistik bezeich-
nen. Mit demEU-AbgÄG 2016 wurden am
6. Juli 2016 über einen kurzfristigen Abän-
derungsantrag folgende weitere Erleichte-
rungen beschlossen und die Barumsatz-
verordnungangepasst.
Die sogenannte
„Kalte-Hände-Regelung“
wurdeauf folgendeBereicheausgeweitet:
• Alm-, Berg-, Schi undSchutzhütten
• Buschenschänken mit Betrieb bis zu
14Tagen im Jahr,
• Vereinskantinen, die nicht mehr als
52Tagepro Jahr betriebenwerden.
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