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Für auslaufende Serien bleibt der Grenz-
wert von 118g/km nach NEFZ auch nach
dem 1.4.2020 gültig.
Sachbezug für Elektroauto
Die zahlreichen Vorteile der Anschaffung
eines Elektrofahrzeuges reichen der-
zeit von der EUR 5.000-Prämie und der
14%igen Investitionsprämie (Förderan-
trag war bis 28.2.2021 zu stellen) über die
Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch
bei PKWs (Einschleifregelung für Ko-
sten zwischen EUR 40.000,00 und EUR
80.000,00) bis zum Entfall der NoVA und
der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Arbeitnehmer genießen dafür den Vorteil,
dass
kein Sachbezugswert
für die Privat-
nutzung des Dienstnehmers anzusetzen
ist, da es sich um ein Kraftfahrzeug mit
Null CO2-Ausstoß handelt. Davon ausge-
nommen sind Hybrid-Fahrzeuge und E-Kfz
mit Reichweitenverlängerung.
Für das Abstellen des dienstlichen E-Cars
auf dem
Firmenparkplatz
fällt grundsätz-
lich, wie bei allen Fahrzeugen ein
Sachbe-
zug von monatlich EUR 14,53
an, wenn
dieser in einer parkraumbewirtschafteten
Zone liegt. Allerdings gibt es Gemeinden,
die alle E-Kfz von der Parkgebühr befrei-
en. In diesem Fall entfällt auch der Sach-
bezug.
Beim Aufladen des E-Fahrzeuges liegt
nur dann kein Sachbezug vor, wenn eine
Gratis-Ladestation am Abgabeort vor-
handen ist. Ersetzt der Dienstgeber dem
Dienstnehmer die Ladekosten teilweise,
pauschal oder belegmäßig nachgewiesen,
liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor!
Sachbezug für E-Bike
Für die Zurverfügungstellung eines ar-
beitgebereigenen E-Fahrrades oder E-
Kraftrades zur Privatnutzung ist ebenfalls
kein Sachbezug anzusetzen. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit des Pendlerpau-
schales.
Interne Ecke
Sandra Keplinger
Lohnverrechnerin
E-Mail: skeplinger
@pirklbauer.com
Lohnver-
rechnung
diese Ausgaben, um die Pauschale und
die Differenzwerbungskosten zu kürzen.
Die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel
durch den Arbeitgeber stellt keinen steu-
erpflichtigen Sachbezug beim Arbeitneh-
mer dar.
Kostenübernahme
für COVID-19 Test
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für
den COVID-19-Test des Arbeitnehmers,
ist dies steuerfrei. Das gleiche gilt für
Impfungen. Voraussetzung ist, dass die-
ser Vorteil allen Arbeitnehmern oder einer
Gruppe von Arbeitnehmern gewährt wird.
Angleichung der
Kündigungsfrist
von Arbeitern und
Angestellten
Die ursprünglich für 1.1.2021 geplante
Angleichung wurde nunmehr um ein
halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben.
Die Verlängerung der Kündigungsfristen
für Arbeiter wird somit erst auf Beendi-
gungen anzuwenden sein, die nach dem
30.6.2021 ausgesprochen werden.
Sachbezug für
Fahrzeuge
Mit Beginn des Jahres sind auch einige
Neuerungen in der Personalverrech-
nung betreffend Sachbezüge bei Fahr-
zeugen in Kraft getreten.
Sachbezug für Dienstautos
Abhängig vom CO2-Emissionswert nach
dem WLTP-Messverfahren, kommen bei
Erstzulassung
im Jahr 2021
folgende
Sachbezugswerte zum Ansatz:
Herzlichen Glückwunsch unserer Mitarbeiterin
Karin
Pammer.
Sie ist zum zweiten Mal „Mutti“ geworden.
Der Kleine heißt Patrick und ist am 24.11.2020 ge-
boren.
Unser Mitarbeiter
Raffael
Winkler
hat die Prüfung
zum Steuerberater abge-
legt und wurde im Jänner
2021 zum Steuerberater
bestellt. Wir gratulieren
ihm ganz herzlich.
Alois Aufreiter
ist zwischenzeitlich der 3. Pensionist in unserer
Kanzlei. Er war der erste Bilanzbuchhalter von der Kanzlei Pirkl-
bauer und hat nahezu 34 Jahre seines Lebens mit uns verbracht.
Herr Alois Aufreiter hat mit seiner Persönlichkeit - insbesondere
aber auch mit seiner ruhigen Ausstrahlung die Kanzlei mitge-
prägt und einen erheblichen
positiven Beitrag
zum Erfolg der
Kanzlei geleistet. Er war während der gesamten Zeit bereit, sein
Fachwissen weiterzugeben
und hat dabei viele Bilanzbuchhal-
terInnen
ausgebildet.
Er hatte immer ein offenes Ohr für Kolle-
ginnen und Kollegen.
Wir bedanken uns bei Alois Aufreiter für die gelungene gemein-
same freundschaftliche und berufliche Zeit und wünschen ihm
alles Gute für den nächsten Lebensabschnitt.
Sach-
bezug
Fahrzeugtyp
CO2-Wert im Zeitpunkt der
Erstzulassung nach WLTP
EUR max. pm
2 % alle PKW und Hybridfahrzeuge über 138 g/km
EUR 960,00
1,5 % ökologische PKW und Hybrid-
fahrzeuge
bis 138 g/km
EUR 720,00
0 % Elektroautos
0 g/km
EUR 0,00