4
Vom selben Tag datiert ein Erkenntnis des
VwGH, in dem nunmehr unmissverständ-
lich klargestellt wurde, dass bei Ansatz
der tatsächlichen Kosten nur die Kosten
für die Privatnutzung als Bemessungs-
grundlage für die Kommunalsteuer zu
berücksichtigen sind und nicht auch die
bei der Kapitalgesellschaft angefallenen
betrieblichen Kosten. Damit sind auch die
diesbezüglichen Aussagen in Rz 79 der
Information des BMF zum Kommunal-
steuergesetz vom 29.1.2018 überholt.
Soz ial recht l iche
Änderungen durch
das Budgetbegleit-
gesetz 2017/2018
Das Budgetbegleitgesetz 2017/2018
sieht in seinem sozialrechtlichen Teil
diverse Erleichterungen oder auch
Verschärfungen von Zugangsvoraus-
setzungen vor. Die für die Praxis wich-
tigsten Neuerungen treten grundsätz-
lich mit 1.1.2019 in Kraft und sind im
Wesentlichen wie folgt:
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
ab 1.1.2019: Die Frist für die Vorlage der
monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
endet im Regelfall am 15. des Folgemo-
nats. Davon ausgenommen werden nun-
mehr Eintritte nach dem 15. des Abrech-
nungsmonats, deren Beitragsgrundlagen
erst bis 15. des übernächsten Monats ge-
meldet werden müssen. Ferner können
gemeldete Beitragsgrundlagen innerhalb
von 12 Monaten nach Ablauf des Mel-
dezeitraums ohne nachteilige Rechtsfol-
gen berichtigt werden. Die Meldung der
monatlichen Beitragsgrundlagen für freie
Dienstnehmer ist erst bis zum 15. des auf
den Monat der Entgeltleistung folgenden
Monats zu melden, bei Vorschreibebetrie-
ben bis zum 7. des Folgemonats.
Da ab 2019 nur mehr monatliche Bei-
tragsgrundlagenmeldungen abzugeben
sind, wurde klarstellend geregelt, dass
im Jahr 2019 jedenfalls noch die Bei-
tragsnachweisungen für Dezember 2018
sowie der jährliche Lohnzettel an den
Sozialversicherungsträger zu übermitteln
sind.
Für eine Vielzahl verspäteter monatlicher
Beitragsgrundlagenmeldungen
wurde
eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge
eingeführt. Erreicht die Summe der Säum-
niszuschläge in einem Beitragszeitraum
das fünffache der täglichen Höchstbei-
tragsgrundlage (2018: EUR 171,00, somit
EUR 855,00), so sind damit alle diesbe-
züglichen Meldeverstöße pauschal abge-
golten.
Ab 2019 können Versicherungsträger in
bestimmten Fällen „unter Berücksichti-
gung des Meldeverstoßes auf den Säum-
niszuschlag zur Gänze oder zum Teil
verzichten“. Diese Ermessensentschei-
dung wurde nun auf Säumniszuschläge
aufgrund verspäteter Anmeldungen bzw.
der noch fehlenden Daten zur Anmeldung
erweitert. Bei der Entscheidung über die
Höhe des Säumniszuschlages sind ne-
ben der Art des Meldeverstoßes auch die
wirtschaftlichen Verhältnisse, der Verspä-
tungszeitraum und das bisherigen Melde-
verhalten zu berücksichtigen.
Für Meldeverstöße i.Z.m. der monatlichen
Beitragsgrundlagenmeldung ab dem Jahr
2019 werden bis 31.8.2019 keine Säum-
niszuschläge festgesetzt. Dies gilt aber
nicht für Meldeverstöße bei Anmeldungen.
Die Altersgrenze für das frühestmögliche
Zugangsalter bei der Altersteilzeit wird in
zwei Jahresschritten – 2019 und 2020 –
angehoben. Damit wird der Zugang zur Al-
tersteilzeit ab 2020 frühestens fünf Jahre
vor Vollendung des Regelpensionsalters
möglich sein.
Ausschüttungen aus Belegschaftsbeteili-
gungsstiftungen an Mitarbeiter des Unter-
nehmens unterliegen der KESt und nicht
der Lohnsteuer. Korrespondierend dazu
wurde eine Befreiung von SV-Beiträgen
für diese Ausschüttungen in § 49 ASVG
geschaffen.
Die viel diskutierte Einführung von Licht-
bildern auf allen neu ausgegebenen oder
ausgetauschten e-cards wurde um ein
Jahr auf 1.1.2020 verschoben.
Die vorgesehene Erhöhung des Nacht-
schwerarbeits-Beitrags auf 3,7 % wurde
auf 2019 verschoben. Im Jahr 2018 bleibt
demnach der Beitragssatz i.H.v. 3,4 % un-
verändert.
Interne Ecke
Am 1.6.2018 ist
Jennifer Riepl
zu uns gekommen. Sie wird unser
Buchhaltungsteam
verstärken und
ist unter der DW 38 erreichbar.
Lohnver-
rechnung
Gabriele Elmecker
Lohnverrechnerin
E-Mail: gelmecker
@pirklbauer.com
Neu in unserer Kanzlei ist seit
1.6.2018
Alexandra Katzmayer.
Sie verstärkt unser
Lohnver-
rechnungsteam
und ist unter der
DW 18 erreichbar.
Ebenfalls neu in unserem Kanzlei-
team ist seit 25.6.2018 Frau
Erika
Puchmayr.
Sie verstärkt unser
Sekretariatsteam
.
Wir gratulieren auch unserer Mitarbeiterin
Verena Kapl
ganz herzlich zu ihrer Toch-
ter Laura, die am 30.6.2018 das Licht der
Welt erblickte. Es geht beiden sehr gut.
Herzlichen Glückwunsch unserer
Mitarbeiterin
Carina Lehner.
Sie
ist zum ersten Mal „Mutti“ gewor-
den. Die Kleine heißt Amelie Fran-
ziska und ist am 5.6.2018 gebo-
ren. Beiden geht es sehr gut.
Unser Mitarbeiter
Mag. Die-
ter Tumfart
hat die Prüfung
zum Steuerberater abgelegt
und wurde im Juni 2018 zum
Steuerberater bestellt. Wir
gratulieren ihm zu dieser
Meisterleistung ganz herzlich