KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Unternehmensberater
Ein Steuerthema bewegt die EU besonders:
die Verhinderung von Steuervermeidungs-
und Steuerumgehungsstrategien. Für Ös-
terreich wurde mit der Einführung einer Hin-
zurechnungsbesteuerung und schärferen
Regeln beim Methodenwechsel für niedrig
besteuerte Auslandskörperschaften im Jah-
ressteuergesetz 2018 ein erstes deutliches
Zeichen gesetzt. In Fachkreisen spricht man
sogar von einem Paradigmenwechsel. Die
ab 1.1.2019 in Kraft tretenden Neuerungen
werden in dieser Ausgabe besprochen.
Im Laufe des Jahres 2018 wurden eine
Reihe von Wartungserlässen zu den be-
stehenden Richtlinien veröffentlicht. Sie
finden in dieser Ausgabe aus dem War-
tungserlass zur Umsatzsteuer die Ände-
rungen betreffend Gutscheine.
Weiters berichten wir über die Auswir-
kungen durch die Änderungen der Sterbe-
tafeln auf die Personalrückstellungen.
In der Lohnverrechnung ist die ab 2019
geltende monatliche Beitragsgrundlagen-
meldung zu beachten.
Nachfolgend noch ein paar Tipps, was Sie
noch unbedingt bis 31.12.2018 erledigen
sollten.
Ankauf von Wert-
papieren für opti-
male Ausnutzung
des GFB 2018
Sollten Sie noch nicht ausreichend In-
vestitionen getätigt haben, so ist es am
einfachsten, die für den investitionsbe-
dingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforder-
liche Investitionsdeckung bei Gewinnen
über EUR 30.000,00 durch den Kauf von
Wertpapieren
zu erfüllen. Als begünstigte
Wertpapiere gelten alle in Euro begebenen
Anleihen- und Immobilienfonds.
Da
es
für
Gewinne
über
EUR 580.000,00 keinen GFB mehr gibt,
beträgt die maximale benötigte Investi-
tionssumme EUR 41.450,00.
Bis zum
31.12.
sollten die Wertpapiere
auf Ihrem
Depot verfügbar
sein!
Registrierkassen
Jahresendbeleg
Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig
auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher
nach dem
letzten getätigten Umsatz im
Jahr 2018
den
Jahresbeleg herstellen
und den
Ausdruck sieben Jahre aufbe-
wahren.
Die Sicherung auf einem externen
Datenspeicher darf aber nicht vergessen
werden. Für die
Prüfung des Jahresend-
beleges
mit Hilfe der „BelegcheckApp“ ist
bis zum 15.2.2019
Zeit. Für Webservice-
basierte Registrierkassen werden diese
Schritte Großteils bereits automatisiert
durchgeführt. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an Ihren Registrierkassenanbieter.
Arbei tnehmer In-
nenveranlagung
2013
Wer zwecks Geltendmachung von Wer-
bungskosten, Sonderausgaben oder
außergewöhnlichen Belastungen eine
ArbeitnehmerInnenveranlagung
bean-
tragen will, hat dafür
fünf Jahre Zeit.
Bis
zum 31.12.2018 kann daher eine Arbeit-
nehmerInnenveranlagung für das Jahr
2013 noch eingereicht werden.
Rückerstattung von
Kranken-, Arbeits-
losen- und Pensi-
onsversicherungs-
beiträgen 2015
Bis zum 31.12.2018 kann die
Rücker-
stattung
von Kranken- und Arbeitslo-
senversicherungsbeiträgen
2015 bei
Mehrfachversicherung
über der Höchst-
beitragsgrundlage beantragt werden. Der
Rückerstattungsantrag für die Pensions-
versicherungsbeiträge ist an keine Frist
gebunden und erfolgt ohne Antrag automa-
tisch bei Pensionsantritt.
Wieder 10 % Um-
satzsteuer auf Be-
herbergungslei -
stungen
Mit 1.11.2018 wurde der Umsatzsteuersatz
für
Beherbergungsleistungen
wieder auf
10 % gesenkt (in der Zeit zwischen 1.5.2016
bis 31.10.2018 13 %). Ist der Preis für ein
Frühstück im Beherbergungsentgelt enthal-
ten, fallen dafür ebenfalls nur 10 % Umsatz-
steuer an. Dies hat Auswirkungen auf den
Pauschalbetrag für Nächtigungen i. H. v.
EUR 15,00. Von diesem Pauschalbetrag
können seit 1.11.2018 nur mehr EUR 1,36
statt EUR 1,65 herausgerechnet werden.
Steuer- und Wirtschaftsinformation
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Ausgabe Dezember 2018
Ankauf von Wertpapieren für optimale
Ausnutzung des GFB 2018
Registrierkassen Jahresendbeleg
ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013
RückerstattungvonKranken-,Arbeitslosen-
und Pensionsversicherungsbeiträgen 2015
Wieder 10 % Umsatzsteuer auf Beherber-
gungsleistungen
Körperschaftsteuer: neue Hinzurech-
nungsbesteuerung
Umsatzsteuer: Änderung bei Gutscheinen
Anstieg der Sozialkapitalrückstellungen
Sozialversicherung: Monatliche Beitrags-
grundlagenmeldung
Interne Ecke
K ö r p e r s c h a f t -
steuer: neue Hin-
zurechnungsbe-
steuerung
Basierend auf den Vorgaben der EU-
Richtlinie zur Vermeidung von interna-
tionalen Steuervermeidungspraktiken
(„Anti-BEPS-Richtlinie“) wurde mit dem
Jahressteuergesetz 2018 eine Hinzu-
rechnungsbesteuerung für niedrig be-
steuerte Passiveinkünfte einer auslän-
dischen Körperschaft (§ 10a KStG) für
Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2019
beginnen, eingeführt.