Steuerfuchs April 2014 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Abgabenände-
rungsgesetz 2014
Das Abgabenänderungsgesetz 2014
(AbgÄG 2014) wurde Ende Februar
2014 im Nationalrat beschlossen. Im
Folgenden findenSie einenÜberblick
über die wichtigsten Änderungen im
steuerlichenBereich.
Entfall der 75%-Vortragsgrenze für
Verluste
Derzeit können Verlustvorträge höch-
stens mit 75% der Einkünfte verrechnet
werden. Diese
Verrechnungsgrenze
entfällt ab der Veranlagung 2014
für
Einkommensteuerpflichtige. Bei der Kör-
perschaftsteuer (GmbH) bleibt die 75%-
Verrechnungsgrenze aber weiterhin be-
stehen.
In vielen Fällen kann diese Maßnahme
aber zu einer zusätzlichen Steuerbela-
stung führen. Die derzeitige Regelung,
dass imRegelfall einViertel der Einkünf-
te versteuert werdenmusste, ermöglich-
te es, einerseits Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen steuer-
wirksam zu berücksichtigen und ander-
erseits die niedrigen Tarifstufen bei der
Einkommensteuer auszunützen.
Einschränkung des investitionsbe-
dingtenGewinnfreibetrages
Der Gewinnfreibetrag in Höhe von
maximal 13% des Gewinnes steht allen
natürlichen Personen zu, die Einkünfte
aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger
ArbeitoderausLand-undForstwirtschaft
beziehen.
Der Gewinnfreibetrag besteht aus dem
Grundfreibetrag und dem investitionsbe-
dingtenFreibetrag. Bis zueinemGewinn
von
O
30.000 wird der Gewinnfreibetrag
automatisch mit 13% (
O
3.900) berück-
sichtigt.
Übersteigt der Gewinn
O
30.000 kann
zusätzlich der investitionsbedingte Frei-
betrag beansprucht werden. Dieser
zusätzliche Freibetrag ist mit den An-
schaffungs- bzwHerstellungskosten der
Investitionen begrenzt. Bei einem Ge-
winn von
O
50.000beträgt dermaximale
zusätzlichFreibetragsomit
O
2.600 (13%
von
O
20.000). Eine Investition in Höhe
von zumindest
O
2.600 ist erforderlich.
Begünstigte Investitionen sind neue ab-
nutzbare körperliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit einer Nutz-
ungsdauer vonmindestens vier Jahren.
Als begünstigte Investitionen für dieGel-
tendmachung des Gewinnfreibetrages
(GFB) können künftig
Wertpapiere nur
mehr dann
herangezogen werden,
wenn es sich um bestimmte
Wohn-
bauanleihen
handelt. Die Neuregelung
gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem
30.6.2014enden (dh imRegelfall bereits
für das Kalenderjahr 2014), Vorläufig ist
die Einschränkung bis Ende 2016 befri-
stet.
Die vierjährigeBehaltefrist für inder Ver-
gangenheit angeschaffte Wertpapiere
bleibt unverändert aufrecht.
Nachversteuerung ausländischer Ver-
lustebei fehlenderAmtshilfe
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen
Einkommens können seit einigen Jahren
auch ausländische Verluste (zBVerluste
aus einer ausländischen Betriebsstätte
oder einer ausländischen Vermietungs-
tätigkeit) aus Staaten berücksichtigt
werden, mit denen ein Doppelbesteue-
rungsabkommenbesteht, das dieBefrei-
ungsmethode vorsieht. Diese Verluste
müssen grundsätzlich dann nachver-
steuert werden, wenn sie im Ausland
steuermindernd berücksichtigt werden
könn(t)en.
Ab der Veranlagung 2015
müssen der-
artige ausländische Verluste, die im In-
land berücksichtigt wurden,
nach drei
Jahren zwingend nachversteuert
wer-
den, wennmit demausländischenStaat,
aus dem die Verluste stammen,
keine
umfassende Amtshilfe
besteht. Die
bis zur Veranlagung 2012 berücksich-
tigten und noch nicht nachversteuerten
Verluste aus Staaten ohne umfassende
Amtshilfe, sollenmindestens zu jeeinem
Drittel indenJahren2015bis2017nach-
versteuert werden.
Verluste aus Betrieben oder Betriebs-
stätten, die vor dem 1.3.2014 veräußert
oder aufgegeben wurden und im Aus-
land nicht mehr verwertet werden
können, müssen jedoch nicht nachver-
steuert werden.
Steuer- undWirtschaftsinformation
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AusgabeApril 2014
Abgabenänderungsgesetz
(AbgÄG) 2014Teil I
Abgabenänderungsgesetz
(AbgÄG) 2014Teil II
Pferdepauschalierungs-Verordnung
Änderungder Kleinbetragsrechnungen
imUStG
AbschaffungderGesellschaftsteuer
Größenklassenbei Kapitalgesellschaften
Neuerungen imBereichder
Bundesabgabenordnung
Handwerkerbonus
Erhöhungder KFZ-Sachbezüge
VwGH - DieFragenachdemArbeitsantritt
Formular ausdemPendlerrechner
bis30.9.2014vorlegen
GeringfügigeSenkungder
Lohnnebenkosten
InterneEcke
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