Steuerfuchs April 2014 - page 2

2
Mag. MarkusWagner
Steuerberater
E-Mail: mwagner
@pirklbauer.com
Abgabenänderungs-
gesetz 2014
Ergänzend zudenvorher dargestellten
Änderungenhat es nochweiterewich-
tigeÄnderungengegeben.
AbzinsungvonRückstellungen
Rückstellungen für sonstige Verbind-
lichkeiten und drohende Verluste
mit
einer Laufzeit von über einem Jahr sind
derzeit nur mit 80% steuerwirksam. Die
restlichen 20% stellen eine pauschale
Abzinsung dar. Diese pauschale Annah-
me führt zu einer Ungleichbehandlung
vonRückstellungenmit sehr kurzer Lauf-
zeit (zB Prozesskostenrückstellungenmit
Laufzeit von zwei Jahren) und Rückstel-
lungenmit sehr langer Laufzeit (zBRück-
stellungen für Altlastensanierungsver-
pflichtungenmit Laufzeit von20 Jahren).
Künftigwerden langfristigeRückstellungen
mit einem
fixen Zinssatz von 3,5%
über
die voraussichtliche Laufzeit
abgezinst.
Die Neuregelung gilt für Rückstellungen,
die
erstmalig
für
Wirtschaftsjahre
gebil-
det werden, die
nachdem 30.6.2014 en-
den,
dhbei BilanzierungnachdemKalen-
derjahr bereits für den Jahresabschluss
zum31.12.2014.
Für Rückstellungenmit einer Laufzeit von
bis zu sechs Jahrenwird sich somit künf-
tig ein höherer steuerlicher Bilanzansatz
ergeben, bei einer Laufzeit von20 Jahren
wird hingegen der Bilanzansatz nur mehr
rd50%betragen.
Für langfristigeRückstellungen,diebereits
für Wirtschaftsjahre gebildet wurden, die
vor dem1.7.2014enden, ist grundsätzlich
der bisherige 80%-Ansatz fortzuführen,
sofern sich bei Abzinsung mit 3,5% über
dieRestlaufzeit nicht ein niedrigererWert
ergibt. Der Differenzbetrag ist gewinn-
erhöhend aufzulösen und linear auf drei
Jahrenachzuversteuern.
Pensions-undJubiläumsgeldrückstell-
ungen
sindweiterhin unverändert mit
6%
abzuzinsen.
Begrenzung der Absetzbarkeit von
Jahresgehälternüber
O
500.000
Gehälter, die
O
500.000 pro Person im
Wirtschaftsjahr übersteigen,
werden
vom Betriebsausgabenabzug
ausge-
schlossen.
„GmbH light“wieder reformiert
Die Möglichkeit zur Neugründung einer
GmbH mit einem Mindeststammkapital
von
O
 10.000bleibt bestehen.
Allerdingst besteht die Verpflichtung, das
Stammkapital bis spätestens zehn Jahre
nach Eintragung der Gesellschaft im Fir-
menbuchauf
O
35.000 zuerhöhen.
Die geplante (jährliche) Verpflichtung
zur Dotierung einer Gewinnrücklage
sowie der verpflichtende Hinweis in
den
Geschäftspapieren
auf
das
„Gründungsprivileg“ sindentfallen.
Die Mindestkörperschaftsteuer erhöht
sichwiederauf
O
1.750. Indenersten fünf
Jahren ab Eintritt in die unbeschränkte
Steuerpflicht beträgt die Mindeststeuer
jedoch proQuartal
O
125 (jährlich
O
500)
und in den darauffolgenden fünf Jahren
proQuartal
O
 250 (jährlich
O
1.000).
Pferdepauschalie-
rungs-Verordnung
Bekanntlichmüssenseit 1.1.2014 fürUm-
sätze aus der Pensionshaltung von Pfer-
densowie für dieVermietungvoneigenen
Pferden zu Reitzwecken 20% Umsatz-
steuer in Rechnung gestellt und an das
Finanzamt abgeführt werden. Nicht buch-
führungspflichtige Unternehmer können
im Gegenzug für die
Pensionshaltung
von Pferden
rückwirkend ab 1.1.2014
pauschale Vorsteuern von
O
 24 pro
eingestelltem Pferd undMonat
geltend
machen.
Änderung der
Kleinbetragsrech-
nungen imUStG
Mit 1.3.2014 wurde der Grenzbetrag für
Kleinbetragsrechnungenvon
O
150brutto
auf
O
400
angehoben.
Abschaffung der
Gesellschaftsteuer
Die Gesellschaftsteuer (zB für Zuschüs-
se an Kapitalgesellschaften) wird ab dem
1.1.2016abgeschafft.
Größenklassen bei
Kapitalgesellschaften
Die Einteilung von Kapitalgesell-
schaften in kleine, mittelgroße und
großeGesellschaften ist vor allem aus
unternehmensrechticherSicht wichtig.
Von der Einordnung sind Themen-
bereiche wie Prüfungspflicht, Publizi-
tätsvorschriften, Erleichterungen bei
Anhangsangaben, die Verpflichtung
zurAufstellungeinesLageberichtsetc.
abhängig.
Eine
kleineKapitalgesellschaft
liegt vor,
wennmindestens zwei der drei folgenden
Merkmalenicht überschrittenwerden:
O
4,84Mio. Bilanzsumme
O
9,68Mio. Umsatzerlöse
im Jahresdurchschnitt 50Mitarbeiter.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
sind
solche, die mindestens zwei der drei
oben genanntenMerkmale überschreiten
und mindestens zwei der drei folgenden
Merkmalenicht überschreiten.
O
19,25Mio. Bilanzsumme
O
38,5Mio. Umsatzerlöse
im Jahresdurchschnitt 250Mitarbeiter.
Große Kapitalgesellschaften
sind sol-
che, die mindestens zwei der drei Merk-
male fürmittelgroßeKapitalgesellschaften
überschreiten
Bilanzsumme
Die Bilanzsumme entspricht der Summe
derAktiv- bzw.Passivseitezum jeweiligen
Bilanzstichtag.
Umsatzerlöse
Zur Bestimmung der Umsatzerlöse wer-
dendie fürdieGeschäftstätigkeit typischen
ErlöseausdemVerkaufvonErzeugnissen
und Waren sowie aus Dienstleistungen
herangezogen. Nicht miteinbezogen
werden alle außerordentlichen Erträge
(zB Anlagenverkäufe), sonstige betrieb-
liche Erträge, Zins- und Beteiligungser-
träge sowie Bestandsveränderungen und
aktivierteEigenleistungen.
Mitarbeiter
Für die Berechnung der Arbeitnehmer-
anzahl ist die Summe der Zahl der
Arbeitnehmeran jedemMonatsletztenher-
anzuziehen und durch die zwölf Monate
des Jahres zudividieren. DieBerechnung
wird nach Köpfen durchgeführt, dh es ist
unerheblich, ob es sich um Teilzeit- oder
Vollzeitarbeitskräftehandelt.
Wann tretendieRechtsfolgenein?
Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale
treten grundsätzlich ab dem Folgege-
schäftsjahr ein, wenn die Kriterien an
zwei aufeinander folgenden Bilanzstich-
tagen gegeben sind (zB Überschreitung
der Merkmale in den Jahren 2012 und
2013
Eintritt der Rechtsfolgen im Jahr
2014). Ein einmaliges Überschreiten der
Größenmerkmale ist unschädlich.
Bei Umgründungen und Neugründungen
treten dieRechtsfolgen ab demFolgejahr
ein, wenn die Kriterien schon am ersten
Stichtag, der auf die Um- oder Neu-
gründung folgt, gegeben sind.
Steuern
1 3,4
Powered by FlippingBook