Steuerfuchs April 2016 - page 4

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Die wichtigsten ar-
beitsrechtlichenÄn-
derungen ab 2016
Arbeitsvertragsrecht
Bereitsseit 2015entfällt dieVerpflichtung
zur Aufzeichnung der
Ruhepausen
der
Arbeitnehmer, wenn in schriftlichen Ein-
zelvereinbarungen mit jedem Arbeitneh-
mer entweder der Beginn und das Ende
der Ruhepausen festgelegt werden oder
Lohnverrech-
nung
Lohnverrech-
nung
GabrieleElmecker
Lohnverrechnerin
E-Mail: gelmecker
@pirklbauer.com
esdemArbeitnehmer überlassenwird, in-
nerhalb eines festgelegten Zeitraums die
Ruhepausen zu nehmen.
In den seit 1.1.2016 auszustellenden
Dienstzetteln muss die Höhe des Grund-
lohns bzw. Grundgehalts ausgewiesen
werden. Ein Verweis auf das kollektiv-
vertragliche oder gesetzliche Entgelt ist
nicht ausreichend. Jede Änderung des
Grundgehalts bzw. des Grundlohns ist
demArbeitnehmer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Eine derartige Meldung kann
aber dann unterbleiben, wenn die Ände-
rungeineFolge vondienstzeitabhängigen
Vorrückungen inderselbenVerwendungs-
gruppe lt. Kollektivvertrag ist.
Bei sogenannten
All-In-Verträgen
muss
auch das Grundgehalt im Arbeitsvertrag
oder imDienstzettel gesondert ausgewie-
sen werden. Fehlt diese Angabe, gilt der
angemessene Ist-Grundlohn als verein-
bart. Damit soll die Transparenz bei All-
In-Verträgen verbessert werden. Der Ist-
Grundlohn istGrundlage für dieAbgeltung
zeitbezogener Entgeltbestandteile.
Konkurrenzklauseln
sind nur mehr bei
Arbeitnehmern zulässig, deren letztes
Monatsentgelt über dem 20-fachen der
täglichenASVG-Höchstbeitragsgrundlage
liegt. Im Jahr 2016 entspricht dies einem
Bruttomonatsentgelt iHv €3.240. Sonder-
zahlungen sind bei der Bemessung des
maßgeblichenEntgeltsaußerAcht zu las-
sen. Eine vereinbarte Konventionalstrafe
darf höchstens sechs Nettomonatsent-
gelte (ohne Sonderzahlungen) betragen.
Konventionalstrafenunterliegendem rich-
terlichenMäßigungsrecht.
Ausbildungskosten
dürfen vom Arbeit-
geber nurmehr innerhalb von vier Jahren
zurückgefordert werden (bislang fünf Jah-
re). Dabei ist der Rückforderungsbetrag
monatlich zu aliquotieren. In besonderen
Fällen darf aber nach wie vor eine acht-
jährige Rückforderungsfrist vereinbart
werden.
Jeder Arbeitnehmer hat nunmehr einen
einklagbaren Anspruch auf Übermittlung
einer schriftlichen, übersichtlichen, nach-
vollziehbaren und vollständigen
Abrech-
nung
für jede Entgeltzahlungsperiode.
Ferner hat jeder Arbeitgeber demArbeit-
nehmer eine
Kopie der Anmeldung bei
der Sozialversicherung
auszuhändigen.
Arbeitszeitrecht
Wenn einArbeitgeber eine Stelle mit hö-
heremArbeitszeitausmaß ausschreibt, ist
er verpflichtet, diese Stelle zunächst sei-
nenTeilzeitbeschäftigen anzubieten.
In Gastgewerbebetrieben kann unter be-
stimmten Voraussetzungen die tägliche
Ruhezeit im Kollektivvertrag verkürzt
werden.
Bei Jugendlichen ab dem 17. Lebensjahr
kann die tägliche Höchstarbeitszeit auf
zehn Stunden durch passive Reisezeiten
ausgedehnt werden.
InterneEcke
HerzlichenGlückwunsch unsererMitarbeiterin
StephanieHorner.
Sie ist zumerstenMal „Mutti“
geworden. DieKleine heißt Miaund ist am 26.12.2015
geboren. Beidengeht es sehr gut.
SchrittweiseSenkungder Lohnnebenkosten
bisher 1.1.2016 1.1.2017
voraussichtlich
1.1.2018
voraussichtlich
IESG-Beitrag
0,45% 0,35% 0,35% 0,35%
Dienstgeberbeitrag (FLAG-Beitrag) 4,5% 4,5% 4,1%
3,9%
Nachtschichtschwerarbeits-Beitrag 3,7% 3,4% 3,4%
3,4%
Frist zur Einrei-
chung der Steuer-
erklärungen2015
Der
Termin für dieAbgabeder Einkom-
mensteuererklärung 2015 (Pflichtver-
anlagung)
ist heuerMontag, der 2.5.2016
(für Online-Erklärungen der 30.6.2016).
Steuerpflichtige, die durch einen
Steuer-
berater vertreten
sind, haben es beson-
ders gut: Für sie gilt für die
Steuererklä-
rungen2015
grundsätzlicheine
generelle
Fristverlängerung
maximal
bis31.3.2017
bzw. 30.4.2017,
wobei zu beachten ist,
dass für Steuernachzahlungen bzw. -gut-
haben ab dem 1.10.2016 Anspruchszin-
senzubezahlensindbzw. gutgeschrieben
werden. IndenmeistenFällender
Arbeit-
nehmerveranlagung
gilt wie bisher eine
Fristverlängerung bis
30.9.2016.
In jedem
Fall kann die Einreichfrist individuell mit
begründetem Antrag schriftlich jederzeit
auchmehrfach verlängert werden.
Abschaffung der
Gesellschaftsteuer
Die
Gesellschaftsteuer
ist
mit
31.12.2015 ausgelaufen.
Nunmehr
können Gründungen von Kapitalgesell-
schaften, Kapitalerhöhungen undGesell-
schafterzuschüsse ohne Gesellschaft-
steuer getätigt werden. Umgründungen,
die ab dem 1.1.2016 noch auf einenUm-
gründungsstichtag in 2015 bezogenwer-
den, lösen ebenfalls keine Gesellschaft-
steuerpflicht mehr aus.
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