Personalverrechnung.

Die Einhaltung arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften schützt Unternehmer/innen nicht nur vor überraschenden Nachzahlungen.

Daher bieten wir Ihnen neben den laufenden Abrechnungen z. B. die Durchführung Ihres gesamten Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit der Personalverrechnung (Gehälter und Abgaben), die Verwaltung von Abwesenheitszeiten (Urlaube, Krankenstand, ...), Beratung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie die Vertretung vor Abgaben- und Sozialversicherungsbehörden.